Teilnahmebedingungen Hartlauer Fotogalerie Fotowettbewerb
01.01.2021
Abmessungen mindestens 4500 x 3000 px
7. Die Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H. wird bei jeder Verwendung des Fotos den Namen des Autors sowie den Titel angeben. Ich nehme zustimmend zur Kenntnis, dass durch Irrtümer Versehen oder sonstige Umstände die Angabe mitunter unterbleiben kann.
8. Sämtliche durch die Nutzung der zustehenden Rechte erzielten Entgelte stehen der Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H. zu. Die Einräumung dieser Rechte erfolgt entgeltlos.
9. Ich nehme zur Kenntnis, dass Lichtbilder, die schon einmal bei einem früheren Wettbewerb der Hartlauer Fotogalerie angenommen bzw. ausgestellt wurden, kein weiteres mal eingereicht werden dürfen.
ÖVF Patronanz/ Zustimmungserklärung
Folgende Wettbewerbe unterliegen der Patronanz:
Veranstalter: Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H.
4400 Steyr, Stadtplatz 13, office@hartlauer-fotogalerie.at
Verantwortliche: Mag. Ingrid Hartlauer, Dr. Chris. Hinterobermaier
Maximal drei Wochen nach Einsendeschluss wird eine Jurysitzung unter Teilnahme des Kurators Dr. Chris. Hinterobermaier sowie zwei weiteren fachkundigen Jurymitgliedern abgehalten, welche die Annahmen auswählen sowie die Prämierung vornehmen.
Die Ergebnislisten jeder Runde werden den Teilnehmern per Email zugestellt und auf der ÖVF Website veröffentlicht. Die Ergebnisliste enthält die Namen der Teilnehmer, Titel der angenommenen Werke, enthaltene Punkte und Prämierung. Die Teilnehmer erteilen zur Veröffentlichung dieser Daten ihre Zustimmung.
Die Teilnehmer werden weiters darüber informiert, ob die angenommenen Werke in der Hartlauer Fotogalerie auf Alu-Dibond oder auf Hartschamplatte ausgestellt werden und/oder ob es in der Überblendshow im Rahmen der Ausstellung präsentiert wird. Weiters wird über die Zusammensetzung der Jury informiert.